Anforderungen für die ärztliche Praxisapotheke

Für jede Privatapotheke muss ein Qualitätssicherungssystem eingeführt, dokumentiert und aufrechterhalten werden. Es muss gewährleisten, dass die für Privatapotheken geltenden Regelungen des Heilmittelgesetzes und der kantonalen Gesundheitsgesetzgebung optimal erfüllt werden.

Das Qualitätssicherungssystem umfasst diese Bereiche:

  • Unternehmen
  • Personal
  • Hygiene
  • Praxisapotheke
  • Beanstandungen/Retouren
  • Sterilisation
  • Selbstinspektion
  • Rechtliche Grundlagen
  • Notfallkoffer

Unser Qualitätssicherungssystem garantiert einen korrekten Betrieb der Praxisapotheke und erlaubt Ihrer Praxis, die gesetzlichen Vorgaben auf einfache Weise zu erfüllen – damit Ihre Praxisapotheke effizient und vorschriftsgemäss funktioniert, wenn Sie bei einer kantonalen Kontrolle ohne Probleme die Selbstdispensationsbewilligung bestätigt haben oder erhalten wollen:

  • Beratung Qualitätssicherung und Prozessoptimierung
  • Vorbereitung behördlicher Kontrollen
  • Ampullenservice für Notfallkoffer
  • Temperaturlogger WiFi (mit Alarmfunktion)

Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen, Zeit zu sparen.